
Bezeichnung für den in Deutschland zum Führen von Schreckschusswaffen notwendigen behördlichen Nachweis. Der reine Besitz dieser Waffen ist frei ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Grundlage für die Zuteilung eines beantragten K.W.S. ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis des Antragstellers.
Gefunden auf
https://www.muzzle.de/N5/Zubehor/LexiGUN/lexigun.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.